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BGB § 651a Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag

BGB § 651a Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag

[ Auszug: (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist v ... ]